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10. Februar 2008
Ökumenischer Empfang der Kirchen zur Berlinale 2008

Als kulturpolitisches Signal für den Rang des Films aus kirchlicher Sicht hat der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Dr. Wolfgang Huber, die Neugestaltung des Ökumenischen Empfangs der Berlinale bezeichnet, der am Sonntag, den 10. Februar, im Haus der EKD am Gendarmenmarkt stattfand. Erstmals hatten die EKD und die katholische Deutsche Bischofskonferenz zu diesem Ereignis eingeladen, das in den Jahren zuvor von der Evangelischen Landeskirche und dem Erzbistum Berlin veranstaltet wurde. Angesichts der zunehmenden Verschmelzung von Film und medialer Kommunikation hob Huber in seiner Bergüßungsrede das künstlerische Potential des Films hervor, das für die kirchliche Filmarbeit zentral bleibe. Sie halte an der Suche nach Filmen fest, die dem Leiden und der Hoffnung Gestalt geben, an die menschliche Verantwortung erinnern und eine Perspektive jenseits der Tagesaktualität eröffne. Exemplarisch erinnerte der Ratsvorsitzende an den lange verbotenen, 1967 entstandenen russischen Film „Die Kommissarin“ von Alexander Askoldov, der erst auf der Berlinale 1988, vor zwanzig Jahren, uraufgeführt wurde und damals den Preis beider kirchlichen Jurys erhielt. In ihm, so Huber, verdichten sich die Aspekte, die für das kirchliche Filmengagement entscheidend sind.

Im Zentrum des Empfangs stand die aktuelle filmpolitische Debatte. Bischof Dr. Gebhard Fürst, Vorsitzender der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz, unterstrich mit Blick auf die Novellierung des Filmförderungsgesetzes die Notwendigkeit einer verstärkten Unterstützung der Kinos Die Kinos stünden durch neue technische Verbreitungsmöglichkeiten für Filme und der Digitalisierung der Filmprojektion vor einer großen Herausforderung, blieben jedoch als Orte des Gemeinschaftserlebnisses und der optimalen Präsentation von Filmen unersetzlich. Für die Attraktivität des Kinos seien jedoch auch die künstlerischen Impulse entscheidend. Fürst befürwortete deshalb auch eine bessere Förderung der kreativen Urheber eines Films. Der Fortbestand des Kinos hänge jedoch auch von den Anstrengungen der Kinobranche selbst bei der Entwicklung neuer Kinokonzepte ab.

Der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, würdigte das filmkulturelle und filmpolitische Engagement der beiden Kirchen. Er verwies dabei auf die kirchlichen Fachzeitschriften epd Film und film-dienst, auf die Produktionsgesellschaften Eikon und Tellux/Provobis, auf das Filmkulturelle Zentrum im GEP sowie auf die Arbeit der ökumenischen Jurys an internationalen Festivals wie der Berlinale. Er dankte den Kirchen außerdem für das Engagement in der Filmförderungsanstalt (FFA). Neumann betonte die Bedeutung der Kinos als zentralen Abspielort für den Film. Der Kinofilm sei ein wichtiges Gut und müsse deshalb geschützt werden. Neumann hat durch die Initiierung des Deutschen Filmförderfonds der deutschen Filmproduktion erheblichen Auftrieb gegeben. Zum Abschluss des Empfangs stellte die Kulturbeauftragte des Rates der EKD, Dr. Petra Bahr, die internationale Ökumenische Jury vor, die sechs Mitglieder aus Deutschland, Frankreich, Rumänien, Tschechien und den USA umfasst. Die Jury vergibt Preise im Wettbewerb, im Forum und im Panorama, wobei die beiden letzteren jeweils mit 2500.- € dotiert sind. Die Preisgelder stiften die EKD und die Deutsche Bischofskonferenz.

Vollständiger Text der Rede des Ratsvorsitzenden der EKD